ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VON CLIPPER INTERALL SOWIE NUTZUNG DES BUSINESSPORTALS
NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES BUSINESSPORTALS VON CLIPPER INTERALL – Version 20200701
Clipper Interall ist ein Handelsname von Plato Group GmbH, mit Sitz in Kempen, registriert unter dem deutschen Handelsregistereintrag HRB 9896 Amtsgericht Krefeld.
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Clipper Interall umfassen die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die Nutzungsbedingungen. Zusätzlich zu den Begriffen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf- und Lieferung von Waren, werden die folgenden Begriffsbestimmungen verwendet (wo die Singularform verwendet wird, ist gleichermaßen die Pluralform gemeint):
1.1 “Account": der Nutzername und das Passwort, die dem Nutzer Zugang zum Kundenportal geben.
1.2 "Angebot": die von Clipper Interall angebotenen Produkte, die als einseitiges Rechtsgeschäft des Angebots eingeordnet werden kann.
1.3 "Annahme": Schriftliche Bestätigung von Clipper Interall auf eine Bestellung eines Kunden.
1.4 "Nutzungsbedingungen” die aktuelle Fassung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Clipper Interall. (Aufrufbar unter www.clipperinterall.de)
1.5 "Tag“: Kalendertag.
1.6 "Clipper Interall": Clipper Interall ist ein Handelsname von Plato Group GmbH, eine Lieferantin von unter anderem Werbe artikeln und Geschenken, eingetragen im Handelsregister des AG Krefeld unter HRB 9896, bzw. eine mit ihr verbundene Gesellschaft.
1.7 "Auftrag": ein Auftrag bzw. eine Bestellung, der bzw. die Clipper Interall vom Auftraggeber erteilt wird, für die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen. Weiterhin einfach als “Auftrag” bezeichnet.
1.8 "Nutzer": die juristische oder natürliche Person, mit der Registrierung im Handelsregister, die bei Clipper Interall einen Account hat und mit dem Clipper Interall eine Geschäftsbeziehung akzeptiert hat oder Clipper Interall einen Auftrag bzw. eine Bestellung erteilt oder aber ihr Angebot für die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringungen von Dienstleistungen akzeptiert. Im Weiteren auch als “Nutzer” bezeichnet.
1.9 "Nutzungsvertrag": Vertrag in Bezug auf die Nutzung des Portals zum Fernabsatz von Produkten und/oder Dienstleistungen, der ohne die physische Anwesenheit der mittels Fernkommunikationstechniken zustande kommt.
1.10 "Parteien": Clipper Interall und der Auftraggeber.
1.11 "Portal": das Businessportal der Clipper Interall Webseite. Das Portal erlaubt es dem Auftraggeber über den Webshop Bestellungen zu platzieren, Muster anzufragen und Angebote zu erbitten.
1.12 “Produkt”: von Clipper Interall angebotene bzw. gelieferte Werbegeschenke und andere von Clipper Interall angebotene Artikel und Sachen, darunter kreative Äußerungen auf der Clipper Interall Webseite.
1.13 “Schriftlich”: Per Post oder in Form einer elektronischen E-Mail.
Artikel 2 Anwendbarkeit
2.1 Diese Nutzungsbedingungen finden auf sämtliche Aktionen durch den Nutzer des Accounts, des Portals oder der Webseite von Clipper Interall Anwendung, die Teil der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Clipper Interall sind. Diese Nutzungsbedingungen gelten zudem zugunsten der von Clipper Interall eingeschalteten Dritten.
2.2 Der Anwendung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird von Clipper Interall ausdrücklich widersprochen.
2.3 Clipper Interall behält sich das Recht vor, den Wortlaut dieser Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Version, die zum Zeitpunkt des Schlusses eines Vertrags/einer Anweisung/ Bestellung zwischen den Parteien gültig war, findet jederzeit seine Anwendung. Der Nutzer wird daher dazu angehalten regelmäßig die Clipper Interall Webseite zu besuchen und die Nutzungsbedingungen auf Änderungen zu überprüfen. Wenn der Nutzer die Webseite nach Änderung der Nutzungsbedingungen weiter ohne Widerspruch nutzt, akzeptiert er auch die Nutzungsbedingungen. Falls ein Nutzer den Nutzungsbedingungen nicht zustimmen möchte, ist seine einzige Möglichkeit die Clipper Interall Webseite nicht weiter zu nutzen.
2.4 Klauseln oder ungültige Bestimmungen aus den Nutzungsbedingungen gelten nur dann als bindend, wenn Clipper Interall diesen schriftlich zugestimmt hat. Sollte sich eine der vertraglichen Bestimmungen oder aber sollten sich diese Nutzungsbedingungen als nichtig oder anfechtbar herausstellen, so bleiben die restlichen Regelungen des Vertrags und der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt in Kraft. Wenn möglich werden ungültige Bestimmungen durch alternative Bestimmungen ersetzt, deren Inhalt so nah wie möglich an die Originalbestimmungen heranreicht.
2.5 In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Parteien sich über die Interpretation von einer oder mehr Klauseln dieser Nutzungsbedingungen uneinig sind, so müssen diese im Sinne dieser Bestimmungen interpretiert werden.
Artikel 3 Nutzerzustimmung
3.1 Die Nutzungsbedingungen finden ihre Anwendung sobald der Nutzer einen Account für das Kundenportal angelegt und den Nutzungsbedingungen zugestimmt hat.
Artikel 4 Nutzung
4.1 Die, die den Account des Nutzers benutzen, garantieren, dass sie befähigt sind, für den Nutzer zu agieren, autorisiert sind Verträge zu schließen oder Aufträge und Bestellungen im Namen des Nutzers zu platzieren und in Anbetracht dieser Nutzungsbedingungen zu handeln.
4.2 Der Nutzer ist für die Aktivitäten verantwortlich, die im Portal oder zumindest die die über den Account des Nutzers durchgeführt werden, inklusive der Angabe persönlicher oder firmenspezifischer Daten und der Platzierung von Aufträgen. Jede Nutzung des Portals liegt im Risiko, dem Aufwand und der Verantwortung des Nutzers.
4.3 Der Nutzer ist verantwortlich für die Sicherheit und den Schutz des Accounts und der Nutzer muss deshalb für einen adäquaten Schutz des Accounts vor unberechtigten Zugriffen und Übertragungen sorgen. Um den Zugriff und die Nutzung des Portals abzusichern und dafür zu sorgen, dass die Nutzung in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen erfolgt, muss der Nutzer alle technischen und organisatorisch wichtigen Maßnahmen eigenständig treffen. Im Fall eines unautorisierten Zugriffs oder nicht lizensierter Nutzung dieses Accounts und des Portals sowie aller weiteren Brüchen in der Sicherheit des Portals, muss der Nutzer Clipper Interall unverzüglich informieren. Um einer unautorisierten Nutzung vorzubeugen, muss der Nutzer sich nach jeder Session ausloggen. Der Nutzer ist selbst für das Teilen der Account Informationen innerhalb seiner Organisation verantwortlich und damit auch die Nutzung des Portals und den Daten und der Informationen, die er über das Portal teilt.
4.4 Clipper Interall stellt bestmöglich sicher, dass das Portal erreichbar ist, aber kann keine Garantie für ununterbrochene Erreichbarkeit geben. Clipper Interall wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um Zugang zum Portal zu ermöglichen. Dennoch kann Clipper Interall nicht garantieren, dass das Portal und der Account jederzeit ohne Unterbrechungen oder Fehlfunktionen erreichbar ist. Auch garantiert Clipper Interall nicht, das die Informationen auf dem Portal vollständig, korrekt und akkurat sind. Fehlfunktionen des Portals können teilweise, aber nicht vollständig, auch durch Fehlfunktionen der Internet bzw. Telefonverbindung auftreten oder als Resultat eines Viruses oder Fehlers/einer Unterbrechung. Clipper Interall erhebt diesbezüglich keinen Anspruch auf Haftbarkeit.
4.5 Clipper Interall wird aktiv das Portal Instandhalten, um den bestmöglichen Service sicherzustellen. Falls die die Instandhaltung erwartungsgemäß eine Limitierung der Erreichbarkeit bedeutet, wird Clipper Interall diese zu den Zeiten durchführen, zu denen die Portalnutzung am geringsten ist. Wenn möglich wird die Instandhaltung vorzeitig angekündigt. Im Zusammenhang mit höherer Gewalt können Instandhaltungen und Unterbrechungen natürlich jederzeit erfolgen und sind nicht planbar, daher werden sie nicht frühzeitig angekündigt.
4.6 Der Nutzer darf, nach dem Ermessen von Clipper Interall, seinen Account und das Portal:
4.7 Die technischen Vorraussetzungen und die Anlagen, die zur Nutzung des Portals nötig sind, inklusive aber nicht ausnahmslos der Hardware, Internetverbindung und die Kosten der Nutzung gehen auf Kosten des Nutzers.
4.8 Clipper Interall kann, ist aber nicht verpflichtet, Nutzerdaten und –inhalte zu speichern und zu aufzubewahren.
4.9 Wenn das Portal genutzt wird, werden die Nutzer bezogenen Daten verarbeitet. Schauen Sie in die Datenschutzerklärung für weitere Informationen.
4.10 Der Nutzer muss Clipper Interall vor allem Schaden schützen, der aus Zuwiderhandlung dieser Bestimmungen resultiert, dies beinhaltet Schadensersatzforderungen und Verlusten als Folge einer Zuwiderhandlung.
4.11 Es ist verboten das Portal zuwider jeglichem Absatz aus diesen Beedingungen zu nutzen.
Artikel 5 Geistige Eigentumsrechte
5.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den von Clipper Interall stammenden Schriftstücke wie Markenzeichen, Mustern, Modellen, Fotos/Bildern, Entwürfen auf der Webseite und/oder dem Portal, die von Clipper Interall eingesetzt werden, bleiben geistiges und physische Eigentum von Clipper Interall, auch wenn der Auftraggeber eine schriftliche Zustimmung hat, die Dokumente mental und physisch zu nutzen, und dürfen deshalb nicht an Dritte ausgehändigt oder veröffentlicht werden, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung seitens Clipper Interall.
5.2 Der Nutzer erkennt an, dass das geistige Eigentum und alle anderen Rechte in Zusammenhang mit dem Portal und allen darauf verwendeten Marken und Logos das Eigentum von Clipper Interall sind und bleiben und nicht ohne eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Clipper Interall vom Nutzer verwendet werden dürfen. Der Nutzer wird jederzeit dieses gesitige Eigentum und die damit verbundenen Rechte von Clipper Interall und Dritten vollständig anerkennen.
5.3 Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen behält Clipper Interall die ihm aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehenden Rechte und Befugnisse.
5.4 Die Ausübung der vorgenannten Rechte an geistigem Eigentum - einschließlich Veröffentlichung, Übertragung, Vervielfältigung, Verbreitung von Daten im weitesten Sinne - ist Clipper Interall sowohl während als auch nach Ausführung des Vertrags ausdrücklich und ausschließlich vorbehalten.
5.5 Informationen, die der Nutzer über das Portal veröffentlicht oder speichert ist und bleibt sein Eigentum. Clipper Interall ist ermächtigt diese Informationen für das Portal und allem damit verbundenen, wie (externe) Werbung zu nutzen. Dieses Recht gilt für eine unbestimmte Dauer und daher auch nach Beendigung des Nutzungvertrages.
Artikel 6 Haftung und Entschädigung
6.1 Der Nutzer ist für die Nutzung des Accounts voll verantwortlich und haftbar.
6.2 Der Nutzer stellt Clipper Interall in vollem Umfang von allen Schäden und / oder Kosten jeglicher Art frei, die sich aus der Nichterfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen ergeben.
6.3 Bei seinen Aktivitäten im Rahmen des Nutzungsvertrages und dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet sich der Nutzer, alle geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen wie die Allgemeine Datenschutzverordnung („DSGVO“) vollständig einzuhalten, und stellt Clipper Interall von allen Schäden und / oder Kosten jeder Art frei, die sich im Zusammenhang damit ergeben.
6.4 Ohne Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit von Clipper Interall haftet Clipper Interall in keiner Weise für Schäden und / oder Kosten jeglicher Art, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals und des Accounts entstehen, wie z. aber nicht beschränkt auf - Schäden und Kosten, die durch die fehlerhafte Funktion des Portals und technische Fehler usw. entstehen.
6.5 Für den Fall, dass der im vorhergehenden Absatz dieses Artikels genannte Haftungsausschluss von einem zuständigen Gericht ganz oder teilweise für nichtig erklärt oder für nichtig erklärt wird, vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Gesamthaftung von Clipper Interall niemals 500 EUR übersteigt.
6.6 Der Nutzer stellt Clipper Interall von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und deren Ursache Clipper Interall nicht zugeschrieben werden kann.
6.7 Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist, dass der Nutzer den Schaden spätestens zwei Monate nach Entdeckung des Schadensfalls schriftlich an Clipper Interall meldet.
6.8 Im Falle höherer Gewalt ist Clipper Interall zu keiner Zeit verpflichtet, den Benutzer für dadurch verursachte Schäden zu entschädigen. Höhere Gewalt umfasst Störungen oder Ausfälle des Internets, der Telekommunikationsinfrastruktur, Stromausfälle, Störungen im Inland, Mobilisierung, Krieg, Transportstörungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsunterbrechungen, Versorgungsstagnation, Feuer und Überschwemmungen.
Artikel 7 Dauer und Beendigung des Nutzungsvertrags
7.1 Durch die Registrierung im Portal / das Erstellen eines Kontos schließt der Benutzer einen Nutzungsvertrag mit Clipper Interall ab. Dieser Nutzungsvertrag beginnt, sobald der Nutzer das Portal zum ersten Mal nutzt und läuft dann auf unbestimmte Zeit und bleibt daher bis zur Kündigung durch eine der Parteien in Kraft. Die Parteien können die Nutzung des Portals jederzeit einstellen und das Konto kündigen.
7.2 Zusätzlich zu den anderen (Rechts)Mitteln, die Clipper Interall in Anspruch nehmen kann, ist Clipper Interall jederzeit berechtigt - ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Erklärung und ohne dass der Nutzer daraus jegliche Rechte ableiten kann:
7.3 Wenn die Nutzung des Accounts beendet wird und / oder wenn der Nutzer sein Konto gekündigt hat, bleiben die Vereinbarungen, die der Nutzer mit Clipper Interall über das Portal geschlossen hat, in vollem Umfang in Kraft.
7.4 Alle in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung und Entschädigung bleiben nach Beendigung des Vertrages in Kraft.
Artikel 8 Höhere Gewalt
8.1 Die Parteien sind nicht haftbar für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Nichterfüllung, die das direkte oder indirekte Ergebnis von Umständes außerhalb ihres Einflussbereichs ist. Die Parteien setzten sich gegenseitig möglichst bald über eine derartige Situation in Kenntnis.
Artikel 9 Dritte und Übertragung
9.1 Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Nutzungsvertrag oder eines oder mehrerer seiner Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Clipper Interall zu übertragen. Eine in diesem Absatz genannte Beschränkung der Übertragbarkeit von Klagerechten gilt nicht nur nach dem Recht der Pflichten, sondern auch nach dem genannten Eigentumsrecht.
9.2 Clipper Interall ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag (ganz oder teilweise) auf Dritte zu übertragen. Durch den Abschluss des Nutzungsvertrags hat der Nutzer einer solchen Übertragung im Voraus zugestimmt und der Nutzer wird uneingeschränkt kooperieren.
Artikel 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Sämtliche Verhandlungen und Verträge mit Clipper Interall unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
10.2 Alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Clipper Interall unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Krefeld.
10.3 Es findet das Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) Anwendung, das am 11. April 1980 in Wien abgeschlossen wurde.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CLIPPER INTERALL version 20200701
Clipper Interall ist ein Handelsname von Plato Group GmbH, mit Sitz in Kempen, registriert unter dem deutschen Handelsregistereintrag HRB 9896 Amtsgericht Krefeld.
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgende Begriffsbestimmungen verwendet (wo die Singularform verwendet wird, ist gleichermaßen die Pluralform gemeint):
1.1 "Angebot“: Unverbindliches Angebot von Clipper Interall an den potentiellen Auftraggeber für von Clipper Interall angebotene Dienstleistungen und/oder Produkte durch „Annahme“ ein verbindliches Anbot an Clipper Interall zu legen.
1.2 "Annahme": Bestätigung durch Clipper Interall in schriftlicher Form bezüglich einer Bestellung eines Kunden.
1.3 "Allgemeine Geschäftsbedingungen“: die aktuelle Fassung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Clipper Interall.
1.4 "Tag“: Kalendertag.
1.5 "Dienstleistung“: von Clipper Interall angebotene bzw. erbrachte Dienstleistungen einschließlich Beratungen sowie allen Kundenwebshops.
1.6 "DDP": Clipper Interall liefert frachtfrei einschließlich Zölle (in Übereinstimmung mit den Incoterms 2020). Zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden geht das Risiko in Bezug auf die Produkte über.
1.7 “Clipper Interall”: ist ein Handelsname von Plato Group GmbH, eine Lieferantin von unter anderem Werbeartikeln, eingetragen im Handelsregister des AG Krefeld unter HRB 9896, bzw. eine mit ihr verbundene Gesellschaft. Der Verwender dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.8 "Incoterms": internationale Lieferbedingungen (International Commercial Terms), die von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelt und veröffentlicht wurden. Die Incoterms können unter www.iccwbo.org eingesehen werden. Für die Auslegung der Handelsbegriffe in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag ist die aktuelle Fassung der Incoterms, die von der Internationalen Handelskammer herausgegeben wurden, maßgeblich.
1.9 „Auftrag“: ein Auftrag bzw. eine Bestellung, der bzw. die Clipper Interall vom Auftraggeber erteilt wird, für die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, die von Clipper Interall angeboten werden.
1.10 "Auftraggeber“: die juristische oder natürliche Person, die Clipper Interall einen Auftrag bzw. eine Bestellung erteilt oder aber das Angebot für die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringungen von Dienstleistungen, die von Clipper Interall angeboten werden, akzeptiert.
1.11 "Vertrag“: der zwischen den Parteien abgeschlossene Kaufvertrag und/oder Vertrag über einen Auftrag und/oder der Vertrag über die Annahme einer Arbeit und/oder der Fernvertrag.
1.12 "Fernabsatzvertrag“: ein Vertrag, bei dem im Rahmen eines von Clipper Interall organisierten Systems für den Fernverkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, der ohne die physische Anwesenheit der Parteien bis einschließlich dem Abschluss des Vertrags ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet wird bzw. werden.
1.13 "Parteien“: Clipper Interall und der Auftraggeber.
1.14 "Produkt“: von Clipper Interall angebotene bzw. gelieferte Werbegeschenke und andere von Clipper Interall angebotene Artikel und Sachen, darunter kreative Äußerungen.
1.15 “Aufdruck”: Veredelung eines Artikels nach den Vorgaben der Bestellung des Auftraggebers.
1.16 "Schriftlich”: per Post oder in Form einer elektronischen E-Mail.
Artikel 2 Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche von Clipper Interall unterbreiteten Angebote, Auftragsbestätigungen, sowie auf sämtliche mit Clipper Interall abgeschlossenen bzw. ab zu schließenden Verträge mit dem Auftraggeber und deren Erfüllung Anwendung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem zugunsten der von Clipper Interall eingeschalteten Dritten.
2.2 Der Auftragsgeber erklärt, spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - in gedruckter oder digitaler Form - von Clipper Interall erhalten zu haben.
2.3 Wenn der Fernvertrag elektronisch abgeschlossen wird, wird der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber auch in elektronischer Form zugänglich gemacht, bevor der Fernvertrag erfolgt ist, so dass der Auftraggeber diese einfach auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.
2.4 Abweichende Bedingungen gelten nicht und binden Clipper Interall ausschließlich, wenn Clipper Interall deren Geltung schriftlich zugestimmt hat und nur für den Vertrag, auf den sich die Einverständniserklärung bezieht. Die sonstigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben uneingeschränkt in Kraft.
2.5 Der Anwendung eigener allgemeiner Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers wird von Clipper Interall ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht in den Vertrag einbezogen, sofern Clipper Interall – der Einbeziehung – für jeden Fall gesondert – nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.6 Clipper Interall behält sich das Recht vor, den Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, und setzt den Auftraggeber über Änderungen in Kenntnis.
2.7 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag sind die Bestimmungen des Vertrags maßgebend.
2.8 Eine Verzögerung oder ein Versäumnis von Clipper Interall bei der Durchsetzung einer Bestimmung aus dem Vertrag und / oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht als Verzicht oder Präzedenzfall oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Rechte von Clipper Interall aus dem Vertrag und / oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.9 Sollte sich eine der vertraglichen Bestimmungen oder aber sollten sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar herausstellen, so bleiben die restlichen Regelungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen uneingeschränkt in Kraft. Die Parteien beratschlagen sich dann, um ersatzweise eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der nichtigen oder anfechtbaren Bestimmungen inhaltlich am nächsten kommt.
2.10 Sollte Clipper Interall mit dem Auftraggeber mehr als einmal einen Vertrag schließen, so finden auf alle folgenden Verträge stets die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, unabhängig davon, ob diese Bedingungen (erneut) für anwendbar erklärt wurden und/oder ob Clipper Interall diesbezüglich (erneut) ihre Informationspflicht erfüllt hat.
Artikel 3 Angebote und Verträge
3.1 Sämtliche von Clipper Interall überreichten Preislisten, Broschüren und sonstigen Daten jeglicher Form sind für Clipper Interall vollkommen unverbindlich. Alle von Clipper Interall abgegebenen Angebote sind stets frei bleibend.
3.2 Im Falle der Annahme eines unverbindlichen Angebots durch den Auftraggeber hat Clipper Interall das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Annahme zurückzuziehen.
3.3 Bilder, Kataloge, Zeichnungen, Preislisten, Broschüren und weitere Informationen, die Clipper Interall zur Verfügung stellt oder von Clipper Interall zur Verfügung gestellt werden, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und binden Clipper Interall nicht.
3.4 Clipper Interall behält sich das Recht vor, an den in den Katalogen, Broschüren, auf der Website etc. abgebildeten Produkten Änderungen vorzunehmen.
3.5 Ein Vertrag zwischen Clipper Interall und dem Auftraggeber kommt nach einem Angebot von Clipper Interall und dessen Annahme seitens des Auftraggebers zustande, soweit das Angebot von Clipper Interall nicht als frei bleibend gekennzeichnet ist. In einem solchen Fall kommt ein Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung zustande.
3.6 (Mündliche) Vereinbarungen zwischen den Parteien, die nach dem Zustandekommen des Vertrags gemacht werden, treten erst mit schriftlicher Bestätigung durch beide Parteien in Kraft.
3.7 Clipper Interall ist im Rahmen der Vertragserfüllung befugt, Vermittler oder Dritte einzuschalten.
3.8 Vereinbarungen, die mit Untergebenen von Clipper Interall oder mit von Clipper Interall eingeschalteten Vermittlern und/oder Dritten gemacht wurden, binden Clipper Interall nur, sofern diese Vereinbarungen bzw. Zusagen dem Auftraggeber schriftlich von Clipper Interall bestätigt wurden.
Artikel 4 Preise
4.1 Die im Angebot angegebenen oder mit Clipper Interall vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, DDP (sofern nicht anders vereinbart) sowie in der im Angebot aufgeführten Währung und basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebots- unterbreitung geltenden Kostenbestimmungsfaktoren.
4.2 Die auf der Website von Clipper Interall genannten Preise sind maßgebend, etwaige Preisänderungen bis zum Abschluss eines Vertrages vorbehalten.
4.3 Clipper Interall ist berechtigt, die Preise der Produkte jederzeit anzupassen.
4.4 Clipper Interall hat bis zur Annahme eines Angebotes das Recht, festzusetzen, dass bestimmte Artikel lediglich ab festgesetzten Mindestmengen geliefert werden.
Artikel 5 Stornierungen
5.1 Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag nur mit der schriftlichen Zustimmung von Clipper Interall stornieren. Clipper Interall kann ausnahmsweise eine Stornierung der Bestellung akzeptieren. Wenn der Kunde eine Bestellung dennoch ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, Clipper Interall alle Kosten zu erstatten, die zumutbar bereits für die Ausführung dieser Bestellung anfallen (Vorbereitungskosten, Bestellungen von Dritten, Lagerung, Provisionen usw.), die Aktivitäten von Clipper Interall und entgangenen Gewinn von Clipper Interall zuzüglich Mehrwertsteuer, unbeschadet des Rechts von Clipper Interall auf vollständige Entschädigung aufgrund von entgangenen Gewinnen sowie sonstiger Schäden oder Verluste aus der Stornierung.
5.2 Die Stornierung seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und hat an die Adresse von Clipper Interall zu erfolgen.
5.3 Clipper Interall kann eine (bereits bestätigte) Bestellung aus eigenem Antrag stornieren. Clipper Interall kann eine Bestellung auf jeden Fall stornieren, wenn (nicht erschöpfend): (i) ein fehlerhafter Preis vorliegt (offensichtlicher Fehler), (ii) Clipper Interall davon überzeugt ist, dass es die Qualität der auszuführenden Bestellung nicht garantieren kann, (iii) Clipper Interall ist davon überzeugt, dass die Bestellung nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, und (iv) wenn Clipper Interall davon überzeugt ist, dass die Bestellung diskriminierender Natur ist und / oder nicht den urheberrechtlichen und / oder sozialen Standards und Werten entspricht. Clipper Interall benachrichtigt den Kunden schriftlich, wenn er die Bestellung stornieren möchte. Wenn der Kunde in den unter (ii) und (iii) genannten Situationen dennoch die Ausführung des Auftrags wünscht, erlischt das Recht des Kunden auf Reklamation, Rückgabe und Rückerstattung.
Artikel 6 Beratungstätigkeiten und Produktentwicklung
6.1 Clipper Interall ist darum bemüht, die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Können zu vertreten und auf Wunsch beratend aufzutreten.
6.2 Clipper Interall ist darum bemüht, sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber seinerseits ist hinsichtlich sämtlicher ihm zur Kenntnis gelangten Informationen bezüglich des Unternehmens von Clipper Interall, ihrer Produkte und/oder Geschäftsbeziehungen zu strenger Geheimhaltung verpflichtet.
6.3 Im Falle eines Vertrags bezüglich Produktentwicklung, Beratung für anzuwendende Werbeprodukte oder kreative Konzepte sowie im Falle von Angeboten seitens Clipper Interall für umfangreiche Projekte mit (un-)bedruckten Produkten, nationale oder internationale Marktforschungen nach spezifischen Produkten oder Produktanfragen für nicht konkret beschriebene Produkte hat der Auftraggeber – in allen Fällen, die keine faktische Lieferung von Produkten seitens Clipper Interall zur Folge haben– die von Clipper Interall verrichteten Arbeiten zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Stundensatz oder –in Ermangelung dessen– zum an-gemessenen und in der Branche ortsüblichen Tarif zu vergüten.
Artikel 7 Produktprüfungen
7.1 Sollten mit dem Auftraggeber Prüfungen vereinbart worden sein, so erfolgen diese stets gemäß den Verträgen oder rechtzeitig zu vereinbarenden Prüfmethoden, -verfahren und -fristen. Weitergehende gesetzliche Prüfungspfichten, z.B. gem § 377 HGB bleiben unberührt. Sollte durch das Vorgehen des Auftraggebers jegliche Verzögerung entstehen, so kann Clipper Interall die Lieferfrist anpassen.
7.2 Sollte Clipper Interall dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Frist, jedenfalls rechtzeitig, das Datum der Prüfung mitgeteilt haben und der Auftraggeber der Einladung innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum dieser Einladung nicht Folge geleistet haben, so gelten die Produkte (/Dienstleistungen) als genehmigt.
7.3 Clipper Interall wird die Möglichkeit gegeben, sich mit den Kommentaren und Einwänden des Auftraggebers bezüglich der Inspektion oder Prüfung zu befassen, bevor die Produkte (/ Dienstleistungen) vom Kunden abgelehnt oder abgewiesen werden können. Clipper Interall muss vom Auftraggeber schriftlich über etwaige Kommentare und Einwände von dessen Seite in Bezug auf die nach der Inspektion gelieferten Produkte (/ Dienstleistungen) informiert werden. Wenn innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Inspektion keine schriftlichen Kommentare und Einwände an Clipper Interall gemeldet wurden, gelten die gelieferten Produkte (/ Dienstleistungen) als vom Kunden genehmigt.
7.4. Beanstandet der Auftraggeber die Waren, stehen Clipper Interall zunächst zwei Nachbesserungsversuche zu. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber erst nach Scheitern dieser Versuche zu.
Artikel 8 Lieferungen und Lieferfrist
8.1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen verstehen sich die angegebenen Lieferzeiten nie als äußerste Fristen. Folglich ist CLIPPER INTERALL im Falle der nicht rechtzeitigen Lieferung in Verzug zu setzen und ist ihr, bevor sie in Verzug gerät, für die nachträgliche Lieferung eine angemessene zusätzliche Frist zu gewähren.
8.2 Die Lieferfrist beginnt zum letzten der folgenden Zeitpunkte:
8.3 Clipper Interall behält sich das Recht vor, im Falle von eigens für den Auftraggeber bearbeiteten bzw. zusammengestellten Produkten maximal 10% mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern und in Rechnung zu stellen, sofern die Abweichung durch technische Gründe unumgänglich war.
8.4 Es ist Clipper Interall gestattet, die Produkte in Teilen zu liefern, wobei jede Lieferung gesondert zu betrachten und zu zahlen ist.
8.5 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung basieren die von Clipper Interall angegebenen Preise, unbeschadet der vorherigen Bestimmungen bezüglich der Preise, auf der frei Haus einschließlich Zölle (DDP), sofern nicht anders vereinbart, und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und Versicherung.
8.6 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung von Produkten durch Clipper Interall DDP. Sobald die Produkte dem Auftraggeber angeboten werden gelten sie als von Clipper Interall geliefert und vom Auftraggeber angenommen.
8.7 Der Zeitpunkt, zu dem die Sachen dem Auftraggeber (DDP, sofern nicht anders vereinbart) zur Verfügung gestellt werden, gilt als Lieferzeitpunkt und als Zeitpunkt des Gefahrenübergangs von Clipper Interall auf den Auftraggeber.
8.8 Sollte der Auftraggeber die Annahme der Produkte ablehnen, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder Zerstörung unmittelbar auf den Auftraggeber über und kann Clipper Interall seinen Anspruch auf Zahlung unverzüglich geltend machen. Clipper Interall bewahrt die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bis auf weitere Anweisung auf.
8.9 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung erfolgt der Transport auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn das Transportunternehmen ausdrücklich bestimmt hat, dass auf sämtlichen Transport-dokumenten zu stehen hat, dass sämtliche Schäden infolge des Transports auf Rechnung und Gefahr von Clipper Interall gehen.
8.10 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung wählt Clipper Interall nach bestem Wissen , die Art und Weise des Transports sowie der Transportmittel. Die Haftung für ein Auswahlverschulden ist auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit begrenzt. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.
8.11 Die Lieferung durch Zustellung an einer vom Auftraggeber anzugebenden Adresse erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung bezüglich der damit einhergehenden zusätzlichen Kosten und Bedingungen.
8.12 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien wird die Art und Weise der Verpackung, des Transports, des Versands und dergleichen von Clipper Interall bestimmt, Die Haftung für ein Auswahlverschulden ist auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit begrenzt.
8.13 Wenn Clipper Interall ein Modell, ein Muster oder ein Beispiel anzeigt oder bereitstellt, dient dies nur zu Anzeigezwecken: Die Eigenschaften der zu liefernden Produkte können von dem Muster, Modell oder Beispiel abweichen. Die Bestimmungen in Artikel 7 gelten entsprechend.
8.14 Wenn die Produkte nach Ablauf der Lieferzeit nicht vom Auftraggeber abgeholt werden, lagert Clipper Interall die Produkte auf Kosten und Risiko des Auftraggebers ein. Clipper Interall wird die Produkte dem Auftraggeber erst zur Verfügung stellen, wenn die zusätzlichen Kosten für Transport und Lagerung vom Auftraggeber bezahlt wurden. Wenn die Produkte vom Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach der ursprünglichen Lieferzeit abgeholt werden, hat Clipper Interall das Recht, nach Absendung einer Anfrage die Produkte zu entsorgen oder einen anderen Bestimmungsort für sie zu finden. Der Auftraggeber hat nicht die Möglichkeit, diesbezüglich eine Klage gegen Clipper Interall zu erheben. Der Erlös wird dem Auftraggeber nach Abzug der damit verbundenen Kosten gutgeschrieben, unbeschadet des Rechts von Clipper Interall, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.
Artikel 9 Lieferung von bedruckten Produkten
9.1 Im Falle eines Vertrags über den Verkauf und die Lieferung von eigens für den Auftraggeber bearbeiteten bzw. zusammengestellten Produkten ist der Auftraggeber zur Lieferung geeigneter Vorlagen (z.B. Logos) in einer Qualität, die ihre Vervielfältigung ermöglicht verpflichtet und trägt hierfür die Verantwortung.
9.2 Clipper Interall ist berechtigt die Logos, Markenzeichen und anderes visuelles Material, das durch den Auftraggeber eingereicht wurde zu bearbeiten, speichern und zu nutzen.
9.3 Clipper Interall ist nur dann dazu verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen, wenn dies beim Zustandekommen des Vertrags vom Auftraggeber schriftlich ausbedungen wurde. In diesem Fall verpflichtet sich Clipper Interall, spätestens fünf Wochen nach Zustandekommen des Vertrags sowie nach Erhalt der Vorlagen, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug vorzulegen.
9.4 Die Zustimmung des Auftraggebers zum gelieferten Korrekturabzug impliziert, dass der Auftraggeber ihn überprüft hat. Clipper Interall haftet nicht für Fehler oder Mängel des Druckmotivs, welche vom Kunden nicht bemerkt wurden, falls ein genehmigter Korrekturabzug nicht den Wünschen des Auftraggebers entspricht. Es ist nicht möglich, einen genehmigten Korrekturabzug zu ändern, es sei denn, eine Ausnahme wird schriftlich gemacht. Etwaige Mehrkosten für Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.5 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung werden sämtliche Kosten des Korrekturabzuges oder im Zusammenhang mit dem Korrekturabzug zu dem im Vertrag zu bestimmenden Preis gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden auf der dem Auftraggeber erteilten Rechnung aufgeführt.
Artikel 10 Rücksendungen und Garantieleistungen
10.1 Der Auftraggeber hat die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Dabei hat der Auftraggeber unter anderem zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit den Vereinbarungen übereinstimmen.
10.2 Beschwerden des Auftraggebers wegen Nichteinhaltung der Bestellung der vom Kunden gelieferten Produkte und / oder Dienstleistungen werden von Clipper Interall nur berücksichtigt, wenn und soweit diese Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich bei Clipper Interall unter Angabe einer Beschreibung der Art des Mangels eingereicht werden, wobei ein Zeitraum von 24 Stunden nach Lieferung oder mindestens 24 Stunden nach Entdeckung des Mangels als angemessener Zeitraum bis spätestens sechs Monate nach Lieferung der Produkte angesehen wird, dies gilt als Verfallsfrist für Beschwerden über Produkte. Die Verfallsfrist für Beschwerden auf den Aufdruck beträgt drei Monate.
10.3 Reklamationen bezüglich der Höhe der von Clipper Interall versandten Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich anzuzeigen, wobei diese Reklamation eine Beschreibung der Art des Mangels zu umfassen hat. Wobei diese Frist als Ausschlussfrist zu gelten hat. Nachträgliche Reklamationen bezüglich der berechneten Preise und Rechnungen werden nicht akzeptiert.
10.4 Im Falle einer Beschwerde im Sinne dieses Absatzes muss Clipper Interall die Möglichkeit erhalten, die Grundlage der Beschwerde innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Benachrichtigung durch den Auftraggeber zu untersuchen. Andernfalls erlischt das Recht auf Gewährleistung.
10.5 Beschwerden werden nicht angenommen, wenn:
10.6 Im Falle berechtigter Beschwerden kann Clipper Interall wählen, ob die kostenlos gelieferten Produkte ersetzt oder die Menge der zurückgegebenen Produkte mittels einer Gutschrift verrechnet werden soll, unter Ausschluss jeglicher anderer (zusätzlicher) Entschädigungsverpflichtungen. Sofern die Beschwerde innerhalb der Garantiezeit eingereicht wird, gilt für einen Aufdruck eine Garantiezeit von 3 Monaten und für Produkte eine Garantiezeit von 6 Monaten.
10.7 Beschwerden, ob gerechtfertigt oder nicht, die außerhalb der Garantiezeit eingereicht wurden, können nicht berücksichtigt werden.
10.8 Rücksendungen können nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Clipper Interall und auf Kosten des Auftraggebern erfolgen. Für Rücksendungen, die nicht von Clipper Interall verschuldet wurden, berechnet Clipper Interall einen Betrag von 25% des Nettorechnungsbetrags (zusätzlich zum ursprünglichen Rechnungsbetrag). Dem Auftraggebern steht es frei nachzuweisen, dass der tatsächlich erlittene Schaden geringer ist. Letzteres gilt nicht, wenn die Rücksendung von Clipper Interall genehmigt wurde. Rücksendungen gehen zu Lasten und zum Risiko des Auftraggebern und implizieren niemals eine Anerkennung der Haftung für Clipper Interall.
10.9 Eine Rücksendung (von Clipper Interall genehmigt) muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde bei Clipper Interall erfolgen. Der Nachweis der Rücksendung muss Clipper Interall innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
10.10 Im Falle eines Rückrufs ist der Auftraggeber verpflichtet, mit den Anweisungen und / oder auferlegten Verfahren von Clipper Interall und / oder Lieferanten zusammenzuarbeiten.
10.11 Clipper Interall übernimmt gegenüber dem Auftraggebern nur die Garantie, die in der Garantieerklärung von Clipper Interall aus Artikel 10.6 oder im Fall von "Marken" Artikeln die vom Lief-eranten gewährte Garantie angegeben ist, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10.12 Es wird keine Garantie in Bezug auf Beratung, vorgeführte Inspektionen und ähnliche Transaktionen von Clipper Interall gegeben.
Artikel 11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Solange der Auftraggeber jegliche Verbindlichkeit gegenüber Clipper Interall nicht vollständig erfüllt hat, bleiben die gelieferten Produkte im Eigentum von Clipper Interall, und zwar auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber den Besitz an den Produkte für Clipper Interall ausübt.
11.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist, hat
er nicht das Recht, die Produkte in jeglicher Weise zu veräußern, zu vermieten oder mit einem Sicherungsrecht zu belasten, ausgenommen und sofern es sich um die normale Betriebstätigkeit handelt und dies nach schriftlicher Zustimmung seitens Clipper Interall; in diesem Fall tritt der Auftraggeber seine Forderung gegenüber Dritten bereits jetzt bis zur Höhe der offenen Forderung an Clipper Interall ab und übergibt Clipper Interall auf ihr erstes Ersuchen hin die Abtretungsurkunde. Clipper Interall kann nach ihrer Wahl auch vorab die Bestellung eines Pfandrechts verlangen. Zur Sicherstellung der Publizität der Forderungsabtretung beziehungsweise eines Pfandrechtes sind diese jeweils in den Büchern zu vermerken.
11.3 Sollte der Auftraggeber seine Zahlungspflichten nicht erfüllen, so hat er Clipper Interall die zu seinem Eigentum gehörenden Produkte ohne nähere Inverzugsetzung auf erstes Ersuchen hin zur Verfügung zu stellen. Clipper Interall und ihre Mitarbeiter erhalten dann das Recht, das Gelände des Auftraggebers zu betreten, um sich den unmittelbaren Besitz der gelieferten Produkte zu verschaffen.
11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte ordnungsgemäß gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, seine Ansprüche gegenüber seinen Versicherungsgebern an Clipper Interall abzutreten.
Artikel 12 Zahlungsweise
12.1 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung und unbeschadet der Bestimmungen im folgenden Absatz haben Zahlungen an Clipper Interall innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum – in bar oder per Überweisung –zu erfolgen; diese Frist gilt als äußerste Frist. Vom Auftraggeber behauptete Mängel lassen die Zahlungspflicht unberührt.
12.2 Ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung dienen sämtliche Zahlungen des Auftraggebers in welcher Form auch immer in erster Linie der Reduzierung der Kosten, anschließend der Reduzierung der angefallenen Zinsen und zuletzt der Reduzierung der Hauptsumme der offen stehenden Rechnungen.
12.3 Eine Aufrechnung oder andere Formen der Verrechnung ist bzw. sind ohne ausdrücklichen schriftlichen Vertrag nicht gestattet.
12.4 Clipper Interall behält sich vor, im Einzelfall vor der Lieferung oder der Fortsetzung der Lieferung nach billigem Ermessen eine ausreichende Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die Erfüllung der Zahlungspflichten des Auftraggebers zu verlangen, wobei Clipper Interall berechtigt ist, weitere Lieferungen auszusetzen, sollte der Auftraggeber diesem Ersuchen keine Folge leisten; dies gilt auch im Falle der Vereinbarung einer festen Lieferfrist, und zwar unbeschadet des Rechts von Clipper Interall, Schadenersatz aufgrund verspäteter bzw. nicht geleisteter Vertragserfüllung zu verlangen.
12.5 Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlen, so befindet er sich automatisch in Verzug und zahlt er Clipper Interall Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere Rechtsfolgen des Verzuges kann Clipper Interall erst nach erfolgloser Mahnung geltend machen.
12.6 Der Auftraggeber hat Clipper Interall neben erstattungsfähgen Gerichts- und Anwaltskosten auch sonstige Inkassolosten zu erstaten, wie durch diese Kosten die Beauftragung eines Anwaltes erspart wurden. Clipper Interall ist berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10,- Euro je ausgesprochener Mahnung zu verlangen. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12.7 Alle ausstehenden Forderungen von Clipper Interall gegenüber dem Auftraggeber sind sofort fällig und zahlbar, wenn der Auftraggeber in Verzug ist oder wenn der Auftraggeber liquidiert, bankrott geht oder einen Insolvenzantrag stellt.
12.8 Der Auftraggeber muss Clipper Interall eine korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weitergibt, haftet der Auftraggeber für Schäden, die Clipper Interall dadurch entstehen. Clipper Interall behält sich das Recht vor, dem Auftraggebern die geltende Mehrwertsteuer für die gelieferten Produkte / Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
Artikel 13 Haftung
13.1 Ausgenommen im Falle einer grober Fahrlässigkeit oder eines Vorsatzes sowie für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit haftet Clipper Interall lediglich für Kosten, Schäden oder Zinsen bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Rechnungswerts der von Clipper Interall gelieferten Produkte/ Dienstleistungen, in deren Zusammenhang der Schaden entstanden ist.
13.2 Jegliche Haftung von Clipper Interall für Betriebsschäden oder andere indirekte Schäden seitens des Auftraggebers und/oder Dritter ist unabhängig von ihrer Ursache ausgeschlossen.
13.3 Informiert Clipper Interall den Auftraggeber darüber, dass die gelieferten Produkte gefährlliche Mängel besitzen und gibt der Auftraggeber diese gleichwohl an Dritte weiter, hat er Clipper Interall von allen Ansprüchen dieser Dritten freizustellen, die der Dritte wegen dem Fehler des Produktes geltend macht.
13.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Clipper Interall von allen Kosten und Schäden freizustellen, die Clipper Interall entstehen könnten, weil Dritte in Angelegenheiten, in denen die Haftung gegenüber dem Aufttraggebern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist, Ansprüche gegen Clipper Interall geltend machen.
13.5 Alle Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung von Clipper Interall und die Freistellung von Clipper Interall von Ansprüchen Dritter, wurden auch zugunsten derjenigen vereinbart, die bei Clipper Interall oder Dritten beschäftigt sind Parteien, für deren Handlungen oder Fahrlässigkeit Clipper Interall haftbar gemacht werden kann.
13.6 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erlöschen alle gesetzlichen Ansprüche aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach einem Jahr ab Lieferdatum.
Artikel 14 Höhere Gewalt
14.1 Im Falle einer Leistungsstörung seitens einer der beiden Parteien bei der Vertragserfüllung, die den Parteien nicht angerechnet werden kann, wird die Erfüllung des Vertrags oder des betreffende Teils des Vertrags ausgesetzt. Die Parteien setzten sich gegenseitig möglichst bald über eine derartige Situation in Kenntnis. Erst wenn eine solche Aussetzung drei Monate andauert oder sobald feststeht, dass sie mindestens drei Monate andauern wird, kann jede der Parteien fristlos ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne dass die Parteien dabei gegenseitig zu jeglichem Schadenersatz verpflichtet sind, dies unbeschadet der Pflicht des Auftraggebers, Clipper Interall die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits gelieferten Waren zu bezahlen.
14.2 Als nicht anrechenbare Leistungsstörung seitens Clipper Interall gelten auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich:
14.3 Unbeschadet anderer Rechte, auf die Clipper Interall im Falle höherer Gewalt Anspruch hat, hat Clipper Interall nach eigenem Ermessen das Recht, die Ausführung des Auftrags des Auftraggebers auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch schriftliche Benachrichtigung des Kunden zu kündigen.
14.4 Wenn Clipper Interall im Falle höherer Gewalt seinen Verpflichtungen bereits teilweise nachgekommen ist, muss der Auftraggeber den für diesen Teil fälligen Preis an Clipper Interall zahlen.
Artikel 15 Beendigung
15.1 Ein Vertrag endet durch seine Erfüllung oder zu einem von beiden Parteien ausdrücklich bestimmten Zeitpunkt.
15.2 Sollte der Auftraggeber mit der rechtzeitigen Bezahlung innerhalb der äußersten Frist gegenüber Clipper Interall in Verzug sein, so ist Clipper Interall nach vorherige schriftlicher Inverzugsetzung mit einer Frist von 14 Tagen – ausgenommen in den Fällen, in denen der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine klare äußerste Frist für die Erfüllung vorsehen, wobei Nachstehendes per sofort gilt – befugt, vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechts von Clipper Interall auf vollständige Erstattung der Kosten, Schäden und Zinsen.
15.3 Clipper Interall hat eine Befugnis im Sinne von Artikel 15.2 auch, allerdings ohne die Notwendigkeit der Inverzugsetzung, wenn der Auftraggeber einen vorläufigen Zahlungsaufschub bzw. Insolvenz beantragt hat oder ihm gehörende Waren gepfändet werden, im Falle von Streiks oder der Liquidation seines Unternehmens bzw. in den Fällen, in denen nach Ansicht von Clipper Interall eine geringere Bonität des Auftraggebers vorliegt.
Artikel 16 Geheimhaltung und geistige Eigentumsrechte
16.1 Sämtliche betrieblichen Informationen, darunter auch, jedoch nicht ausschließlich Informationen, die sich auf spezifische Merkmale des Produkts/der Dienstleistung oder des Betriebs von Clipper Interall (Arbeitsverfahren, Prozedere und Preise) beziehen, die dem Auftraggeber von Clipper Interall im Rahmen der Verhandlungen oder des Vertrags offen gelegt werden, sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln.
16.2 Sollten Verhandlungen zwischen den Parteien nicht in einen Vertrag münden, so hat der Auftraggeber nicht das Recht, die von Clipper Interall erteilten Informationen zu nutzen. Der Auftraggeber hat Clipper Interall sämtliche Vervielfältigugsstücke und alle Datenträger sowie die Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Prototypen, Modelle, Moodboards unverzüglich zurück zu geben und sämtliche davon angefertigten Kopien zu vernichten.
16.3 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den von Clipper Interall stammenden Schriftstücke wie Zeichnungen, Skizzen, Schemata, Proben, Modelle, Geräte, Fotos, Entwürfe, Arbeitsweisen, Präsentationen, Empfehlungen, Abbildungen, Prototypen, Modelle, Moodboards, Druckerzeugnisse, Dateien, Websites, Broschüren, Kataloge usw., die von Clipper Interall eingesetzt werden, bleiben geistiges und physisches Eigentum von Clipper Interall, auch wenn sie dem Auftraggeber ausgehändigt wurden und dürfen deshalb ohne die schriftliche Zustimmung seitens Clipper Interall für keinen anderen Zweck als die Erfüllung des Vertrags zwischen Clipper Interall und dem Auftraggeber verwendet werden.
16.4. Ungeachtet der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Clipper Interall die Rechte und Befugnisse vor, zu denen Clipper Interall gemäß dem Urheberrechtsgesetz berechtigt ist.
16.5 Die Ausübung vorgenannter geistiger Eigentumsrechte – einschließlich der Veröffentlichung, Übertragung, Vervielfältigung und Verteilung von Daten, alles im weitesten Sinne des Wortes – ist sowohl während als auch nach der Vertragserfüllung ausdrücklich und ausschließlich Clipper Interall vorbehalten
16.6 Der Auftraggeber garantiert, dass Vorlagen und Muster, die er Clipper Interall übergibt, frei von Rechten Dritter sind und Clipper Interall mit der Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Er hat Clipper Interall von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung geistiger Schutzrechte Dritter durch Verwendung der vom Auftraggeber gestellten Vorlagen und Muster geltend gemacht werden.
16.7 Soweit an den gelieferten Produkten Rechte geistigen Eigentums von Clipper Interall bestehen, gewährt Clipper Interall erteilt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives, unbefristetes und auf den vereinbarten Nutzungszweck beschränktes Nutzungsrecht.
16.8 Clipper Interall hat das Recht, ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte, Entwürfe, Arbeitsweisen, Präsentationen, Empfehlungen, Modelle, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Prototypen, Modelle, Moodboards, Drucksachen, Dateien, Websites, Broschüren, Kataloge und dergleichen, diese für ihr Portfolio, Publicity und Werbung zu verwenden und die bei Ausstellungen zu zeigen.
16.9 Informationen, die der Auftraggeber Clipper Interall zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum des Auftraggebern. Clipper Interall ist berechtigt, diese Informationen für die Zwecke der Bestellung und für alle damit zusammenhängenden Zwecke, einschließlich (externer) Werbung, zu verwenden. Dieses Nutzungsrecht gilt auf unbestimmte Zeit und damit auch nach Beendigung des Vertrages / der Bestellung.
Artikel 17 Strafklausel
17.1 Bei Verstößen gegen die Artikel 7.1, 11.2 und 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darin enthaltenen Verpflichtungen entfällt auf den Auftraggeber - ohne weitere Mitteilung eines Verzugs oder einer gerichtlichen Intervention gegen Clipper Interall - eine sofort zu zahlende Geldstrafe von 950 € pro Verstoß , die nicht verrechnet oder moderiert werden kann, zuzüglich eines Betrags von 100 € für jeden Tag, an dem die Zuwiderhandlung andauert, unbeschadet des Rechts von Clipper Interall auf vollständigen Schadensersatz aufgrund der Zuwiderhandlung des Auftraggebern und des Rechts von Clipper Interall auf Anspruch und Leistung.
Article 18 Dritte und Übertragung
18.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag oder eines oder mehrere seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Clipper Interall zu übertragen. Eine in diesem Artikel genannte Beschränkung der Übertragbarkeit von Klagerechten gilt nicht nur nach dem Recht der Pflichten, sondern auch nach dem Recht des Eigentums.
18.2 Clipper Interall ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (ganz oder teilweise) auf einen Dritten zu übertragen. Mit Abschluss des Vertrages hat der Auftraggeber einer solchen Übertragung im Voraus zugestimmt, und der Auftraggeber wird bei einer solchen Übertragung uneingeschränkt mitarbeiten.
Artikel 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Sämtliche Verhandlungen und Verträge mit Clipper Interall unterliegen ausschließlich Deutschem Recht.
19.2 Alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Clipper Interall unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Krefeld.
19.3 Das Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG), das am 11. April 1980 in Wien abgeschlossen wurde findet keine Anwendung
Article 20 Identität von Clipper Interall
+31 (0)492 530 230 Erreichbar von 08.00 - 17.00 Uhr